Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem DESJOYAUX-Vertragshändler Schwimmbadbau Sindelfingen GmbH („Verkäufer“) und dem Kunden („Käufer“) betreffend den Kauf eines DESJOYAUX-Swimmingpools oder ähnlichem.

Durch die Bestellung erklärt sich der Käufer mit der Geltung dieser AGB einverstanden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat, finden keine Anwendung.

Bestellungen des Käufers führen nur im Falle ihrer Annahme durch eine schriftliche

Auftragsbestätigung des Verkäufers zu einem wirksamen Vertrag. Die Bestellung des Käufers umfasst allein die Lieferung von Waren, d.h. des Swimmingpools, nicht dagegen dessen Einbau, dieser muss separat aufgelistet oder ausdrücklich mit „Liefern und Einbauen“ deklariert sein.

Die Vertragsgrundlagen sind das Angebot, der Kaufvertrag sowie die Auftrags-bestätigung.

  1. Preise und Zahlung

Die angegebenen Preise gelten ab Werk La Fouillouse (Frankreich) und schließen die anfallende Mehrwertsteuer mit ein.

Bei Vertragsabschluss hat der Käufer eine Anzahlung in Höhe von 50% des Kaufpreises zu zahlen. Bei Lieferung wird die nächste Rate (Restbetrag) in der gleichen Höhe fällig.

Für Bauleistungen des Verkäufers wird 90% der kalkulierten Bau- und Nebenkosten nach den Betonarbeiten fällig. Die restlichen 10% sind nach Bauabschluss fällig. Abweichungen hierzu sind nur in Schriftform möglich.

Wenn die Inflationsrate im Jahr höher ist als 5% oder diese zwischen Auftragserteilung und Ausführung 5% oder mehr ist, sind wir berechtigt diese dem Endpreis anzupassen.

  1. Lieferung

Liefertermine und -fristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung wirksam. Die Einhaltung der Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Lieferung erfolgt erst nach Zahlung der ersten Rate des Kaufpreises.

Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Anlieferung der bestellten Waren problemlos möglich ist. Transportschäden sind bei der Entladung dem Spediteur anzuzeigen.

Im Falle einer durch den Käufer verursachten Verzögerung verlängern sich etwaige Lieferfristen entsprechend. Liefertermine verschieben sich in diesem Fall ebenfalls entsprechend. Dies gilt auch, wenn die Verzögerungen dem vom Käufer beauftragten Beförderer zuzurechnen sind.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, einschließlich Arbeitskämpfe und aufgrund von Ereignissen, deren Ursachen sich außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers befinden, berechtigen ebenfalls zu einer entsprechend späteren Lieferung. Teillieferungen sind zulässig.

  1. Baumaßnahmen, Ausführung und Abnahme

Die Arbeiten werden handwerklich einwandfrei unter Einhaltung der Bauvorschriften, der Herstellervorgaben und nach aktuellem Stand der Technik geleistet. Der Verkäufer übernimmt die Gewähr, dass die Leistung zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Aufforderung, die erbrachte Leistung schriftlich abzunehmen. Sollte keine schriftliche Abnahme erfolgt sein, gilt die Benutzung des gelieferten Gegenstands vom Auftraggeber/ Käufer als stille Abnahme.

  1. Kostenlose Überlassung

Während der Arbeiten werden vom Käufer in ausreichender Form und Menge zur Verfügung gestellt: Bauwasser, Baustrom, einen Raum für Geräte und Handwerker auf Verlangen. Ebenso ist die Toilettenbenutzung für die Handwerker kostenlos möglich. Sofern dies vom Käufer nicht sichergestellt werden kann, teilt er dies bei Auftragserteilung mit, worauf der Verkäufer diese Aufgaben auf Kosten des Käufers übernimmt. Vom Käufer gestellte Arbeitskräfte, Geräte oder Hilfsmittel sind für den Verkäufer kostenfrei.

  1. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der Kaufsache verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises

beim Verkäufer. Der Käufer ermächtigt hiermit den Verkäufer, betreffend die vom Käufer gekaufte Ware einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

Ist der Käufer Unternehmer, geht das Eigentum an der Ware erst auf den Kunden über, wenn alle bei Vertragsabschluss bestehenden und künftig entstehenden Forderungen der Schwimmbadbau Sindelfingen GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bezahlt sind.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Käufer trotz Setzung einer angemessenen Frist fällige und durch den Eigentumsvorbehalt gesicherte Forderungen nicht bezahlt oder trotz Fristsetzung oder Abmahnung gegen seine Verpflichtungen in diesem Vertrag verstößt. Einer Fristsetzung oder Abmahnung bedarf es jeweils nicht, wenn diese nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

  1. Gewährleistung

Im Falle eines Mangels der Kaufsache ist der Verkäufer zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder zur Lieferung einer mangelfreien Kaufsache (Ersatzlieferung) berechtigt; die Entscheidung hierüber liegt beim Verkäufer. Dem Verkäufer sind mindestens zwei Nachbesserungsversuche erlaubt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, hat der Käufer nach seiner Wahl Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung). Das Wandlungsrecht besteht allerdings dann nicht, wenn die Umstände es nicht rechtfertigen, den Kauf rückgängig zu machen.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Falls der Hersteller des Swimmingpools gegenüber dem Käufer eine Herstellergarantie gegeben hat, gilt diese zusätzlich neben den vorgenannten Gewährleistungsrechten.

  1. Rechtsstreitigkeiten

Bei Differenzen aus diesem Vertrag und/oder der baulichen Sache, unterwerfen sich beide Vertragsparteien ausschließlich einer Schiedsgerichtbarkeit, bestehend aus einem Schiedsrichter der beiden Parteien vertritt. Sollten sich beide Parteien nicht auf einen Sachverständigen einigen so wird dieser nach Antrag vom Präsident des Landgerichts bestellt. Gerichtsstand ist Stuttgart.

 

  1. Haftungsausschluss

Die Haftung des Verkäufers wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftpflichtgesetz bleibt unberührt. Etwaige Sicherheitshinweise des Herstellers und/oder des Verkäufers sind zu beachten. Vertragsstrafen sind ausgeschlossen.

  1. Datenschutz

Mit der Erstellung des Angebots, der Auftragsbestätigung, der Rechnung oder ähnlichem wird dem Verkäufer berechtigt, die für die Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten, unter Beachtung des Bundesgesetzes über den Datenschutz, zu speichern, zu bearbeiten und insoweit an Dritte weiterzugeben, als dies für die Abwicklung des Geschäftes erforderlich ist. Dies beinhaltet auch im Falle einer eventuellen Kreditprüfung den Datenabtausch mit anderen Konzernhandelsunternehmen von DESJOYAUX, Inkassounternehmen oder Unternehmen oder Organisationen im Bereich der Kreditinformationen. Alle persönlichen Daten werden vom Verkäufer selbstverständlich vertraulich behandelt.

Die Benutzung der E-Mail-Adresse zur Zusendung von elektronischer Post sowie Zusendung von Informationen und Neuigkeiten wird mit der Abgabe der E-Mail zugestimmt. Ein Widerspruch hierzu muss schriftlich erfolgen.

  1. Schlussbestimmungen

Sollte zwischen diesen AGB und den Bestimmungen des zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Kaufvertrags ein Widerspruch bestehen, so gehen die Bestimmungen des Kaufvertrages vor.

Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf das Erfordernis der Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden. Zur Schriftform zählt auch die Übermittlung per Telefax oder E-Mail; diese Art der Kommunikation bedarf jedoch einer Bestätigungsemail.

Sollten einzelne Regelungen der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge

oder dieser Bedingungen gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder unwirksam sein bzw. werden, berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Ganzen nicht. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist, und der ersetzten Regelung wirtschaftlich so nah wie möglich kommt. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.